Nutzung der Corona-Warn-App durch Kinder

Eltern müssen ihre Kinder auch im Bereich der neuen Medien beaufsichtigten und zugleich zur Selbstständigkeit hinführen. Sie müssen mit ihrem Kind die Risiken einer App-Nutzung besprechen und sollten diese Risiken durch bestimmte Sicherheitseinstellungen minimieren.

Apps sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Ein Großteil der Apps ist kostenlos, da deren Zweck meist die Datensammlung zu Werbezwecken ist. Die Nutzer geben freiwillig ihre Daten preis. Auch zielen kostenlose Apps oft darauf ab, das kostenpflichtige Zusatzmodule erworben werden. Selbst wenn Anbieter ihre Apps nach Altersstufen klassifizieren, fehlen anerkannte Jugendschutzkriterien.

Wie sieht es bei der kostenlosen Corona-Warn-App aus? Wer entscheidet und handelt für den Minderjährigen?

Da diese App ein Höchstmaß an Informationssicherheit bieten soll, dürften sich, sollte diese Informationssicherheit tatsächlich gegeben sein, die Risiken, die mit manch‘ anderen kostenlosen Apps verbunden sind, nicht stellen.

Das Thema Jugendschutz stellt sich nicht, da ein beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger über den Download grundsätzlich selbst entscheiden kann.

Die App wendet sich an über 16-jährige in Deutschland lebende Personen und damit an solche, die nach der DSGVO die erforderliche Einwilligung selbst erteilen können.

Bei einem jüngeren Kind müssten beide Elternteile, wenn beide Inhaber der elterlichen Sorge sind, ihr Kind bei der Erteilung der Einwilligung nach der DSGVO gemeinschaftlich vertreten, außer, die Nutzung der Corona-Warn-App stellt eine Alltagsangelegenheit dar. Unter solch einer Alltagsangelegenheit versteht man jedoch nur Angelegenheiten, die häufig vorkommen und keine schwer abzuändernde Auswirkung auf die Entwicklung des Kindes haben. Daran fehlt es bei der Entscheidung über die Nutzung dieser App. Sie stellt keine Alltagsangelegenheit dar und fällt daher nicht in die alleinige Entscheidungskompetenz eines Elternteils.