Arbeits- und familienrechtliche Änderungen im neuen Jahr

Sowohl im Arbeit- als auch im Familienrecht tut sich im Neuen Jahr einiges.

Der Mindestlohn steigt von derzeit 9,35 € bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 € pro Stunde. Der Anstieg soll in vier Stufen erfolgen. Zum 1. Juli 2021 beträgt der Mindeststundenlohn 9,50  €.

Der Gesetzesentwurf „Mobile-Arbeit-Gesetz“ wurde gestoppt. Es gibt also kein Recht auf Home Office. Allerdings sollte man die Home Office-Pauschale nicht vergessen. Bis zu einem Höchstbetrag von 600 € im Jahr können für jeden Home Office Tag fünf Euro von der Steuer abgesetzt werden

Droht Eltern Verdienstausfall infolge notwendiger Betreuung ihrer Kinder während der Pandemie, so besteht ein Erstattungsanspruch.

Die Beantragung von Familienleistungen wird durch die Möglichkeit der digitalen Antragstellung vereinfacht. Durch digitale Angebote soll der Gang zum Amt auch wegen derer besseren Vernetzung entfallen.

Kommt im Jahr 2021 wieder ein Kinderbonus? Darüber denkt man nach.  Dieser soll, wenn er verabschiedet wird, sogar 360 € pro Kind betragen.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde auf 4.008 € angehoben.